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Darmstadt ist eine vielfältige, weltoffene und internationale Stadt, in der Menschen mit unterschiedlichem Background zusammenleben. Demokratie bedeutet, diese Diversität zu respektieren und die Fragen des Zusammenlebens miteinander auszuhandeln. Die Idee einer Gesellschaft der Vielen ist aber kein Selbstläufer: Ein demokratisches Miteinander braucht Engagement und Partizipation. Demokratische Werte müssen immer wieder vermittelt und gegen Angriffe verteidigt werden.

Die Partnerschaft für Demokratie in Darmstadt ist Teil des Bundesprogramms Demokratie leben! des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Ziel der lokalen Partnerschaften ist es, auf konkrete Bedarfe vor Ort zu reagieren und passende Strategien und Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt umzusetzen. Hierfür stehen Mittel aus dem Aktions- und Initiativfonds zur Förderung von Projekten der Zivilgesellschaft zur Verfügung.

Vereine und andere gemeinnützige Organisationen können sich mit ihrer Idee auf eine finanzielle Förderung bewerben, um ein Projekt für ein demokratisches Miteinander, für Partizipation und Vielfalt und gegen Menschenfeindlichkeit umzusetzen. Noch ausstehende Bewerbungsfristen für dieses Jahr sind der 16. Juni und der 12. September.

Du hast eine Idee für ein solches Projekt? Dann bewirb Dich und helfe dabei, die demokratische Kultur in Darmstadt zu stärken!

Alle Informationen zur Projektförderung und häufig gestellte Fragen findest Du hier:

Wer kann einen Antrag auf Projektförderung stellen?

Gefördert werden Projekte von nichtstaatlichen und gemeinnützigen Organisationen, die sich zur freiheitlichen-demokratischen Grundordnung bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten. Zum Beispiel meint dies gemeinnützige Vereine. Besitzen Sie selbst keinen Status als gemeinnützige Organisation, so benötigen Sie einen projektverantwortlichen Träger.

Welche Projekte werden gefördert?

Das Projekt muss sich an den Leitlinien des Bundesprogramms Demokratie Leben! orientieren. Darüber hinaus sollten Sie einen oder mehrere Themenschwerpunkte der Partnerschaft für Demokratie in Darmstadt aufgreifen, die in der offiziellen Ausschreibung genannt sind. Diese sind:

Förderung von:

  • Politische Bildung und Engagement, insbesondere Jugendlicher und Migrant*innenselbstorganisationen
  • Engagement gegen Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (insbesondere Antisemitismus, Antiziganismus, Ablehnung von Menschen mit Behinderung und Älteren, Rassismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Muslimfeindlichkeit, Frauenfeindlichkeit und Sexismus)
  • Aufklärung über rechte (Denk-)Strukturen, Verschwörungsideologien und religiösen Extremismus on- und offline
  • Zusammenleben in der Einwanderungsgesellschaft, Flucht und Migration
  • Gesellschaftlicher Zusammenhalt und barrierefreie Beteiligungsformate

Eine genaue Form des Projektes ist dabei nicht vorgegeben. Möglich sind zum Beispiel, Workshops, Vorträge, Aktionstage, Kunst- und Kulturprojekte, Kampagnen oder Projekte zur digitalen Partizipation.

Eine Förderung kann nur für Projekte erfolgen, die innerhalb Darmstadts stattfinden oder sich an eine Darmstädter Zielgruppe richten. Die Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag noch nicht begonnen haben und müssen innerhalb des laufenden Kalenderjahres durchgeführt, abgeschlossen und abgerechnet werden. Ein Übertrag ins Folgejahr ist nicht möglich.

Welche Projekte werden nicht gefördert?

Nicht gefördert werden üblicherweise Projekte, die bereits eine Regelförderung haben oder die im Rahmen institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden. Auch Projekte, die z.B. überwiegend schulunterrichtlichen Zwecken dienen, werden nicht gefördert. Für die Förderung von Gedenkstättenfahrten wenden sie sich bitte zunächst an die hessische Landeszentrale für politische Bildung oder die Internationalen Bildungs- und Begegnungswerke.
Bei allen Unklarheiten, ob ein Projekt förderungswürdig ist oder nicht, steht die Koordinierungs- und Fachstelle zur Klärung der Fragen zur Verfügung.

Mit welchem Betrag werden Projekte gefördert?

Eine festgelegte Fördersumme gibt es nicht. Der Aktions- und Initiativfonds, aus dem alle bewilligten Projekte des Jahres gefördert werden, hat eine Höhe von insgesamt ca. 90.000€ pro Jahr.
Des Weiteren gibt es den Jugendfonds in einer Höhe von insgesamt 10.000€. Über diesen entscheidet selbstverwaltet das Jugendforum Darmstadt.

Wie können Anträge gestellt werden und wie wird über sie entschieden?

Erster Schritt:
Vor einer Antragsstellung kontaktieren Sie bitte die Koordinierungs- und Fachstelle für ein Beratungsgespräch. Dieses ist obligatorisch. Hier werden Sie über alle Bedingungen einer Projektförderung informiert und es wird gemeinsam geprüft, ob die Projektidee grundsätzlich förderungsfähig ist.
Zweiter Schritt:
Einen offiziellen Förderantrag stellen Sie, indem Sie das entsprechende Formular vollständig ausfüllen. Dieses finden Sie wie alle notwendigen Unterlagen auf dieser Website unter Downloads. Das ausgefüllte Formular schicken Sie mit dem Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid des Finanzamtes) digital an die Koordinierungs- und Fachstelle und das unterschiebende Original postalisch an das Amt für Vielfalt und Internationale Beziehungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt schicken. Ein Antrag ist zu den in der Ausschreibung genannten Fristen (2024: 24.03., 16.06., 12.09.) möglich, zu denen der Antrag unterschrieben und vollständig ausgefüllt dem Amt vorliegen muss.
Dritter Schritt:
Nach einer ersten fachlichen und formalen Prüfung durch Koordinierungs- und Fachstelle und Amt kann gegebenenfalls noch eine Nachbearbeitung Ihres Projektantrages nötig sein.
Vierter Schritt:
Eingegangene Anträge werden in der nächstmöglichen Begleitausschuss-Sitzung (ca. zwei Wochen nach Ablauf der Frist) anhand der Förderkriterien beraten und bewertet. Eine positive Bewertung ist Bedingung für eine Antragsgenehmigung. Der Begleitausschuss tagt mindestens dreimal im Förderjahr (i.d.R. Februar, Mai, August/September). Er setzt sich aus Vertreter*innen der lokalen Zivilgesellschaft und der Stadtverwaltung zusammen.
Fünfter Schritt:
Wurde über Ihren Projektantrag positiv entschieden, erhalten Sie darauf einen Zuwendungsbescheid des Amtes für Vielfalt und Internationale Beziehungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Erst nach dem Erhalt dieses Bescheides und der Rücksendung Ihrer Einverständniserklärung können Sie Ihr Projekt starten.

Was ist während und nach der Projektdurchführung zu beachten?

Mittelanforderung
Die Fördergelder werden nicht automatisch nach Projektgenehmigung auf das Konto des projektverantwortlichen Trägers überwiesen, sondern müssen von diesem aktiv bei der Fach- und Koordinierungsstelle und dem Amt angefordert werden. Dazu senden Sie eine E-Mail mit Projektnummer, -träger, -titel, beantragte Summe und die im Antrag genannte Kontoverbindung an die Koordinierungs- und Fachstelle und das federführende Amt.
Wichtig dabei ist zu beachten: Nach Eingang des Geldes auf Ihrem Vereinskonto muss dieses innerhalb von sechs Wochen für das Projekt ausgegeben sein. Möglich ist aber auch eine Mittelanforderung nach Projektdurchführung, nachdem der Verein in Vorkasse gegangen ist.

Öffentlichkeitsarbeit
Auf die finanzielle Beteiligung durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ ist in geeigneter Form hinzuweisen. Hierfür gilt es, das offizielle Merkblatt zur Öffentlichkeitsarbeit zu beachten. Alle Dokumente (Flyer, Plakate, Broschüren etc.) müssen vorab zur Druckfreigabe in elektronischer Form an das federführende Amt gesendet werden.

Finanzen
Da es sich bei den Mitteln aus dem Aktions- und Initiativfonds um öffentliche Gelder handelt, gibt es bestimmte Voraussetzungen um eine verantwortungsvolle Ausgabe zu gewährleisten.
Zum Beispiel sind bei vom Projektträger beauftragten Honorarleistungen über 1.000€ netto drei Vergleichsangebote einzuholen. Im Rahmen des Projekts angeschaffte Gegenstände über 800€ (netto) müssen nach Projektende wieder veräußert werden. Die Abrechnung von Verpflegungskosten für interne Beratungssitzungen ist nicht möglich. Für Reise- und Übernachtungskosten gilt das Bundesreisekostengesetz.
Alle Informationen hierzu bekommen Projektträger mit ihrem Zuwendungsbescheid. Haben Sie hierzu Fragen, können Sie sich an die Koordinierungs- und Fachstelle wenden.

Verwendungsnachweis nach Projektdurchführung
Nach Abschluss des Projektes muss innerhalb von einem Monat ein Verwendungsnachweis bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden. Diesem sind für alle Ausgaben Originalrechnungen und -belege sowie Kontoauszüge beizufügen, welche die Zahlungen belegen! Der Verwendungsnachweis sollte sich in Form und Inhalt am Musterverwendungsnachweis orientieren. Bitte schauen Sie sich diesen möglichst vor dem Projektstart an!

Ich habe noch Fragen und brauche Unterstützung!

Kontaktieren Sie die Koordinierungs- und Fachstelle:

Jens Hübertz
Spielmobil Darmstadt e. V. – „Demokratie leben!“
Fuchsstraße 9
64291 Darmstadt

E-Mail: demokratie [at] spielmobil-darmstadt.de
Telefon: 06151 426849
Mobil: 0176 22374630

Kontaktieren Sie das federführende Amt:

Malte Clausen
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Amt für Vielfalt und Internationale Beziehungen
Bad Nauheimer Str. 4
64289 Darmstadt

E-Mail: malte.clausen [at] darmstadt.de
Telefon: 06151 133581